KEIN Straßen- und Kanalausbau OHNE Bürgerbeteiligung
Vereinzelt wird der Gemeindeverwaltung von Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck geschildert, dass in der Gemeinde Titz Vorhaben zur Neuherstellung oder Vollsanierung von Kanälen und/oder Straßen ohne Bürgerbeteiligung stattfinden könnten.
Dies trifft jedoch nicht zu.
Gibt es aus Sicht der Gemeinde nach sorgfältiger fachlicher Prüfung, ausgeführt durch spezielle Planungsbüros, einen Bedarf für die Neuherstellung oder Vollsanierung von Kanälen oder Straßen, stellt die Gemeindeverwaltung nach einer Kostenschätzung zunächst die voraussichtlich benötigen Finanzmittel in den Entwurf des gemeindlichen Haushaltsplans für das nächste Haushaltsjahr ein.
Erst wenn die Finanzmittel durch den Rat der Gemeinde Titz über einen Haushaltsplan vorsorglich bereitgestellt wurden, lässt die Verwaltung vom beauftragten Planungsbüro mehrere Varianten der Straßen- und/oder Kanalplanung erstellen und stellt diese Varianten zunächst dem jeweiligen Ortsvorsteher und dann dem fachlich zuständigen Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt und dem Rat der Gemeinde Titz vor. Die Varianten werden dann regelmäßig zur Kenntnis genommen (manchmal auch schon durch Ausschuss und Rat leicht modifiziert) und die Verwaltung beauftragt, vor weiteren Entscheidungen zunächst eine Anwohnerversammlung durchzuführen, zu der auch die Kommunalpolitik eingeladen wird. Hier werden dann die Varianten ebenfalls ausführlich vorgestellt, Hinweise und Anmerkungen der Anwohnerinnen und Anwohner notiert und geprüft und erste Aussagen zu voraussichtlichen (rechtlich vorgeschriebenen) Kostenbeteiligungen der Anwohnerinnen und Anwohner getroffen. Zudem wird ein Votum der Anwohner zu einer bestimmten Variante erbeten.
Erst nach und in Kenntnis der Anwohnerversammlung treffen der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt sowie der Rat der Gemeinde Titz weitere Entscheidungen über die Durchführung der jeweiligen Kanal- und/oder Straßenbaumaßnahme.
Keinesfalls aber geschieht dies ohne Kenntnis und Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner.
Projekttag der Auszubildenden
Im Rahmen eines Projekts der Kaufmännischen Schulen Düren haben drei angehende Verwaltungsfachangestellte, u. a. die Auszubildende der Gemeinde Titz, Lisa Weckauf, eine durchdachte Konzeption für einen Facebook-Auftritt der Landgemeinde Titz entwickelt. Auf der Basis dieser wertvollen Vorarbeit wird es gelingen, die Gemeinde in den sozialen Netzwerken zu platzieren und hierüber die Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung noch weiter zu verbessern. Besten Dank an Tabea Berens (Stadt Jülich), Lynn Paul (Gemeinde Langerwehe) und Lisa Weckauf (Gemeinde Titz)!
K 5 und K7 teilweise gesperrt
Sperrung der K 5 zwischen Abfahrt Hompesch und Müntz sowie der K 7 zwischen Gut Marienfeld und Dackweiler
Die beiden Kreisstraßen K5 und K7 (detaillierte Informationen über die beiden Straßen können unter http://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/61/kreisstrassen/index.php abgerufen werden) sollen im Zuge von Sanierungsarbeiten noch in 2015 berücksichtigt werden. Seitens des Kreises war geplant, die Bauarbeiten in der 48. Kalenderwoche (23.-27. November 2015) innerhalb von jeweils 3 Tagen durchzuführen. Dazu sollten auf den jeweiligen Streckenabschnitt Sperrungen eingerichtet werden.
Nach einer Mitteilung des Kreises Düren verschieben sich auch aufgrund des schlechten Wetters die Sanierungsmaßnahmen für die K5 und K7 jedoch. Der Kreis Düren rechnet mit Beginn der Arbeiten nun in der nächsten Woche, als ab dem 7. Dezember 2015.
Dem überörtlichen Verkehr wird die weiträumige Umfahrung der Baustelle empfohlen. Entsprechende Umleitungsstrecken werden ausgeschildert.
Ablesen der Wasserzähler
Vom 1. Dezember bis zum 22. Dezember 2015 werden wieder im gesamten Gemeindegebiet Titz die Wasserzähler abgelesen.
Die Ableser sind von montags bis freitags zwischen 9 und 19 Uhr sowie an Samstagen zwischen 9 und 17 Uhr im Einsatz. Es wird darum gebeten, den Ablesern freien (unverbauten) Zutritt zu den Zählern zu ermöglichen.
Erstmalig bietet Ihnen das Wasserwerk der Gemeinde Titz auf ihrer Homepage in diesem Jahr an, Ihren Zählerstand online zu erfassen. Bitte geben Sie hier Ihren Zählerstand bis spätestens zum 23. Dezember 2015 an.
Später erfasste Zählerstände können aus organisatorischen Gründen für die Jahresrechnung 2015 nicht mehr berücksichtigt werden. Zählerstände die nicht erfasst werden können, werden wie in den allgemeinen Versorgungsbedingungen vorgesehen, auf Grundlage der letzten Ablesung geschätzt.
Zählerstände, die per allgemeiner E-Mail, Kontaktformular oder Telefon eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Nutzen Sie hierzu bitte die o. a. Onlineerfassung oder geben das ausgefüllte Ableseformular zurück.
Ein Hinweis zu Ihrer Sicherheit:
Jeder Ableser ist mit einer Vollmacht des Wasserwerkes ausgestattet (siehe Muster), die nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig ist.
Titz, den 27. November 2015
Ihr
Wasserwerk der Gemeinde Titz
Abfallkalender 2016
erste Präventionskonferenz in der Gemeinde Titz
Im Rahmen des Projektes „Kein Kind zurücklassen“ des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Gemeinde Titz eine Präventionskonferenz veranstalten. "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ ist ein richtungweisendes Modellvorhaben der Landesregierung und der Bertelsmann Stiftung, das die Weichen für gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen stellt. Seit Anfang 2012 haben sich insgesamt 18 Kommunen auf den Weg gemacht, kommunale Präventionsketten aufzubauen. Das heißt, vorhandene Kräfte und Angebote in den Städten und Gemeinden werden gebündelt und Angebote der Bereiche Gesundheit, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und Soziales werden miteinander verknüpft, um Kinder und ihre Familien zu unterstützen – lückenlos von der Schwangerschaft bis zum Eintritt ins Berufsleben.
Um auch in unserer Gemeinde die Chancen für alle Kinder zu maximieren, möchte die Gemeinde Titz auf der Präventionskonferenz mögliche Vorgehensweisen zur frühen Erkennung und Vorbeugung von Problemen und zur gemeinsamen Bekämpfung eben jener besprechen.
Dazu möchten wir Sie herzlich einladen. Die Präventionskonferenz wird
am Montag, den 14. Dezember 2015 um 18 Uhr in der Aula der PRIMUS-Schule
stattfinden. Hierzu sind alle Bürger und Bürgerinnen herzlich eingeladen.
Wir bitten um Ihre Zu- oder Absage bis zum 4. Dezember 2015 an Herrn Claßen per Mail: oder Telefon: 02463/659-50.
Abriss de alten Schule in Müntz
Am 17. November begann der offizielle Abriss des alten Schulgebäudes an der Raiffeisenstraße in Müntz. 30 Jahre war das Gebäude nicht mehr renoviert worden, so dass der Gemeinderat mehrfach ausgiebig das Für und Wider diskutiert hatte, bevor die Entscheidung für den Abriss fiel.
Ortsvorsteher Uli Goebbels befürwortet diese Entscheidung und stieg selbst auf den Bagger um den Abriss zu starten. Bürgermeister Jürgen Frantzen stellte heraus, dass der Abriss der alten Schule ein weiterer Schritt zur Dorferneuerung ist, denn die freigeräumte Fläche wird zum Dorfmittelpunkt und Ort der Begegnung umgestaltet.
Im Gedenken an die Opfer der Reichpogromnacht am 9.11.1938
Mittlerweile zur Tradition geworden, fand die Gedenkveranstaltung der Gemeinde Titz in diesem Jahr in der Bürgerhalle Hasselsweiler statt. Der Einladung von Bürgermeister Jürgen Frantzen folgten viele Mitbürgerinnen und Mitbürger aus dem gesamten Gemeindegebiet. Den musikalischen Rahmen gestalteten der MGV Lätitia und der Kirchenchor Cäcilia Hasselsweiler. Neben der Begrüßung durch Ortsvorsteher Robert Holzportz und der sowohl nachdenklichen als auch Mut machenden Rede von Bürgermeister Jürgen Frantzen (siehe nachfolgender Link) standen Bilder und Dialog im Mittelpunkt der fünften Gedenkfeier.
Die emotionale und kreative Auseinandersetzung mit dem Thema Holocaust/Schoah waren Inhalte eines Workshops unter Anleitung des Künstlerpaars Monika und Rolf Müller aus Hasselsweiler. Bürger/innen aus dem Gemeindegebiet fanden hier die Möglichkeit, ihre Gefühle und Gedanken mit Öl und Leinwand auszudrücken. Die Ergebnisse dessen zeigten sie nun im Rahmen der Gedenkveranstaltung der Öffentlichkeit. Im Gespräch der Besucher mit den Teilnehmern und Künstlern entwickelte sich ein reger Austausch über die deutsche Geschichte, die Verantwortung und die aktuellen Entwicklungen.
Wir gegen das Vergessen“ – so der Titel des Triptychons, dreier Bilder des Künstlerpaars Müller, steht nicht nur für den Aufruf der Gemeinde Titz, der Opfer zu gedenken. Er ist auch ein Appell an die Bürger, sich dem anzuschließen. So kann sich jeder mit seiner Unterschrift auf den Bildern solidarisch mit dieser Mahnung erklären, wie bereits die Gäste in Hasselsweiler. Das Triptychon wird in Kürze im Rathaus ausgestellt werden.
Aktuelle Situation zur Unterbringung von Asylbewerbern
Die tägliche Berichterstattung in den Medien kennt derzeit fast nur ein Thema, nämlich den nahezu ungebremsten Zustrom von Asylbewerbern bzw. Kriegsflüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland. Dabei kommt auf die Kommunen die Hauptlast der Unterbringung der zugereisten und oft traumatisierten Menschen zu. Nach verschiedenen Schlüsseln, die zunächst innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Verteilung auf die Bundesländer regeln und anschließend innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen die Zuweisung an die insgesamt 396 Städte und Gemeinden des Landes ordnen, erreichen derzeit im Schnitt rund zehn bis 15 Personen wöchentlich die Landgemeinde Titz. Für die Unterbringung dieser Menschen ist die Gemeindeverwaltung zuständig.
Da mit der Zahl der zugewiesenen Personen in den vergangenen Wochen auch das Interesse weiter Teile unserer Bevölkerung an vielen Fragen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen zugenommen hat, erfolgt mit diesem Bericht eine Darstellung der aktuellen Situation in der Landgemeinde Titz:
- Die Gemeinde Titz fährt seit Beginn der verstärkten Zuweisungen an Flüchtlingen und Asylbewerbern ein dezentrales Unterbringungskonzept. D.h.: Neben gemeindeeigenen Wohnungen wird die Gemeinde auf dem Mietmarkt tätig und sorgt darüber - dezentral in der Gemeinde verteilt - für eine angemessene Unterbringung der Menschen. Dieses Konzept soll beibehalten und fortgeführt werden. Allerdings erscheint der Mietmarkt mittlerweile nahezu erschöpft: Es werden mittlerweile kaum mehr Wohnungen angeboten - trotz der zahlreichen und wiederholten Aufrufe im Amtsblatt.
- Deshalb die dringende Bitte der Gemeindeverwaltung:
Sofern Sie über vermietbaren und kurzfristig nutzbaren Wohnraum verfügen, melden Sie sich bitte bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus – entweder telefonisch bei Frau Ines von Ameln (Tel. 02463/659-26) oder per Mail an . Durch diese Angebote helfen Sie, die uns zugewiesenen Menschen angemessen unterzubringen und tragen auch dazu bei, dass die Gemeinde auch weiterhin auf Behelfsunterkünfte, z.B. in Turnhallen, oder die Errichtung großer Containerdörfer auf Freiflächen verzichten kann. - Denn: Da die Kommunen in der Unterbringungspflicht sind, gilt es, zur Not auch andere Formen zu überprüfen, den dringend benötigten Wohnraum bereitzustellen. Nur als allerletzte Möglichkeit soll die Unterbringung z.B. in Turnhallen erfolgen; einmal hält die Gemeinde diese Form der Unterbringung für nur wenig menschenwürdig. Und zum anderen wollen wir den Schul- und Vereinssport so wenig wie möglich einschränken. Dies ist bisher in unserer Gemeinde gelungen (im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen, in denen bereits seit Sommer der Schul- und Vereinssport ausfällt).
- Größere Flächen für den Aufbau von Mobilheimen, Containern, Holzhäusern, etc., zu nutzen, wäre selbstverständlich ebenfalls eine Option. Aber diese „Sammelunterkünfte“ bergen die Gefahr, dass sie eine „Ghettowirkung“ und Ausgrenzung der dort untergebrachten Menschen zur Folge haben und die Integration der Menschen, die im Rahmen ihres Asylverfahrens anerkennt werden, massiv erschweren.
- Aber unabhängig davon: Verschiedene für solche „großen Lösungen“ in Betracht kommende Flächen (z.B. neben dem Getränkemarkt im Titzer Nahversorgungszentrum oder auf dem ehemaligen Sportplatz in Ameln) sind jedoch nicht vollständig erschlossen. Hier müsste also mit erheblichem – auch finanziellem! – Aufwand zunächst erst eine Erschließung (Wasser, Elektrizität, Abwasser, etc.) vorgenommen werden. Außerdem würde diese Erschließung nicht von heute auf morgen zu realisieren sein. Da der Gemeinde aber derzeit in jeder Woche zwischen zehn und 15 Personen zugewiesen werden, braucht es schnelle Lösungen.
- Zur Abwehr des allergrößten Bedarfs hat der Gemeinderat daher im Zuge einer so genannten Dringlichkeitsentscheidung für die Fläche am Titzer Sportplatz die Beschaffung von fünf Mobilheimen (mit einer maximalen Belegungskapazität von sechs Personen je Mobilheim, also insgesamt für höchstens 30 Menschen) beschlossen. Mit dieser Lösung hat sich die Gemeinde insofern lediglich „Luft“ für wenige Wochen verschafft; daher nochmals der Appell und die Bitte: Sofern Sie über kurzfristig verfügbaren Wohnraum verfügen, melden Sie sich bitte!
Die Energieberater der EWV - direkt vor Ort in Ihrem Rathaus
Jede Menge Tipps zum Energiesparen gibt es einmal im Quartal in Ihrem Rathaus. Dort sind dann die Energieberater der EWV zu Gast und beantworten alle Fragen rund um das Thema Energie.
Welcher Strom- und Erdgastarif ist für mich am sinnvollsten? Wie kann ich beim Heizen effektiv Energie sparen? Lohnt sich die Sanierung eines Altbaus? Und gibt es dafür spezielle Förderprogramme? Es werden aber auch Fragen zu erneuerbaren Energien beantwortet. Wie rechnet sich eine Photovoltaikanlage oder ein E-Auto für mich? Komplexe Fragen wie diese stellen sich interessierte Verbraucher immer wieder. Doch meist ist es gar nicht so einfach, konkrete und kompetente Antworten zu bekommen. Denn in der Regel spielt die individuelle Situation des Kunden eine wichtige Rolle beim Thema Energie – auf viele Fragen gibt es daher keine Standardantworten.
Daher sind die Fachleute der EWV regelmäßig in den Rathäusern der Region unterwegs. „Der persönliche Kontakt zum Kunden liegt uns sehr am Herzen. Die Beratung betrachten wir als Service, der unseren Kunden lange Wege erspart und es ermöglicht, alle Anliegen direkt vor Ort zu regeln“, erläutert Udo Müllenberg, Abteilungsleiter Vertrieb Privatkunden bei der EWV. Im Gepäck haben die Energieberater immer auch kostenloses Informationsmaterial zu den verschiedensten Themen.
Kompetente und individuelle Beratung sind ein wichtiger Bestandteil des EWV-Service. Aus diesem Grund bietet die EWV neben der persönlichen Beratung vor Ort eine Reihe weiterer Optionen an. Verbraucher können zum Beispiel in die Kundenzentren der EWV nach Stolberg oder Geilenkirchen kommen, anrufen, die Energieberater per E-Mail kontaktieren oder einen persönlichen Termin vereinbaren. Interessiert? Dann wenden Sie sich an die kostenlose Hotline 0800 398 1000.
Termine in Titz
Die Energieberatung findet immer im Rathaus, im kleinen Sitzungssaal (Trauzimmer), an folgenden Terminen, statt:
Montag, 29.02.2016, 14-16 Uhr,
Montag, 30.05.2016, 14-16 Uhr,
Montag, 29.08.2016, 14-16 Uhr,
Montag, 28.11.2016, 14-16 Uhr.
Haus-, Straßen- und Friedhofssammlung 2015
In der Zeit vom 30.10. – 15.11.2015 führt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. seine Haus-, Straßen- und Friedhofssammlung 2015 durch.
Der 1919 ins Leben gerufene Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. erhält 2,7 Millionen Kriegsgräber auf 832 Kriegsgräberstätten in 45 Ländern Europas und in Nordafrika. Seit dem Zerfall der Sowjetunion 1991 wurden die Gebeine von über 830.000 Kriegstoten in Ost-, Mittel- und Südosteuropa lokalisiert, überwiegend exhumiert, teilweise identifiziert und auf Dutzenden von großen Sammelfriedhöfen des Volksbunds eingebettet – über 500.000 davon in Russland, der Ukraine und Weißrussland.
Wir erhalten die Kriegsgräber
- zur Erinnerung an die Kriegstoten,
- als Mahnung für die Lebenden,
- als friedenspädagogische Lernorte für nachwachsende Generationen und
- als Aufforderung zu Frieden, Versöhnung und Völkerverständigung.
Die für den Pflege und den Erhalt der Kriegsgräber zuständigen Kriegsgräberdienste in Nordamerika, Frankreich oder den Commonwealth-Staaten sind zu 100 % steuerfinanziert. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Nur 33 % des jährlichen Finanzierungsbedarfs wird aus zweckgebundenen Zuschussmittel des Bundes steuerfinanziert, zwei Drittel der Aufwendungen zur Finanzierung der Verbandsarbeit müssen aus Mitgliederbeiträgen, Erbschaften und Spendeneinnahmen aufgebracht werden. Die Spendeneinnahmen aus der Haus-, Straßen- und Friedhofssammlung bilden eine wesentliche Säule zur Finanzierung der Verbandsarbeit!
Informationen zur Sammlung
Der beigefügte Treppenflyer informiert über die Geschichte des Volksbundes, berichtet über die wichtige Schul-, Jugend- und Bildungsarbeit, listet gute Gründe für das Engagement des Sammlers auf, gibt Hinweise zur Sammeltätigkeit, kommuniziert den Sammlungszweck und nennt Beispiele für den Ausbau- und die Instandsetzung von Kriegsgräberstätten im In- und Ausland.
Kriegsgräber erhalten als Mahnmale für den Frieden
Die Kriegsgräber der 2,7 Millionen deutschen Kriegstoten auf 830 Gräberfeldern in 45 Staaten Europas erinnern an die Kriegstoten und mahnen die Lebenden zu Frieden, Versöhnung und Völkerverständigung.
Der Volksbund veranstaltet unter anderem Fahrten zu den Kriegsgräbern, organisiert nationale und internationale Workcamps und Jugendbegegnungen an Kriegsgräbern und informiert in Schulen und Schulfreizeiten. In unmittelbarer Nachbarschaft von vier großen Sammelfriedhöfen in Ysstelsteyn/NL. Lommel/B, Niederbronn-les-Bains/F und auf der Insel Usedom unterhält er Jugendbegegnungs- und Bildungsstätten, wo Schul- und Jugendgruppen ideale Rahmenbedingungen für friedenspädagogische Projekte vorfinden.
Der Volkstrauertag, der jedes Jahr im November vom Volksbund bundesweit ausgerichtet und unter großer Anteilnahme der wichtigen politischen und gesellschaftlichen Institutionen und der Bevölkerung begangen wird, ist ein Tag des Gedenkens und der Mahnung zum Frieden.
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Gräber der Kriegstoten zu pflegen und auf Dauer zu erhalten. Dort, auf den Kriegsgräberstätten, sind die Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft weiterhin sichtbar und als Mahnung erfahrbar. Die Millionen Kriegsgräber sind ein immer währendes Symbol für die Tragik und die Grausamkeit des Krieges, ein ständiger Appell gegen Gewalt und für den Frieden. In einer Welt voller Kriege und Gewalt setzt der Volksbund ein Zeichen der Hoffnung und lädt alle Interessierten dazu ein, ihn hierbei tatkräftig zu unterstützen.
Jean-Claude Juncker, der Präsident der Europäischen Kommission, mahnte in seiner Rede zum Volkstrauertag 2008:
„Wer an Europa zweifelt, wer an Europa verzweifelt,
der sollte Soldatenfriedhöfe besuchen!
Nirgendwo besser, nirgendwo eindringlicher, nirgendwo bewegender
ist zu spüren, was das europäische Gegeneinander
an Schlimmsten bewirken kann.“
Runder Tisch Asyl in der Gemeinde Titz
Runder Tisch:
Der „große Runde Tisch“ tagt etwa 2-3 Mal im Jahr im Rathaus. Dazu lädt der Bürgermeister alle Interessierten an der Asylarbeit in der Gemeinde Titz ein. Hier geht es um Erfahrungsaustausch und grundsätzliche Fragen, die das Thema „Asyl/Integration in der Gemeinde Titz“ betreffen.
Der „kleine Runde Tisch“ ist ein Team, das in kleineren Abständen tagt und die „Alltagsgeschäfte“ koordiniert.
Sie möchten Wohnraum an Flüchtlinge vermieten?
Wenn Sie eine Wohnung für Flüchtlinge vermieten möchten, wenden Sie sich bitte an Frau von Ameln im Rathaus (Tel. 02463-65926).
Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren?
Wenn Sie sich ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit der Gemeinde Titz engagieren möchten, melden Sie sich bitte bei Frau Hildegard Storch (Gemeindereferentin der Kath. Kirchengemeinde), Tel. 02463-6687, Mail: .
Wer als Ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in vermerkt ist, ist für diese Tätigkeit bei der Gemeinde Titz versichert und bekommt regelmäßig Informationen und Hilfestellungen vom Runden Tisch.
Ehrenamtler können sich in folgenden Bereichen engagieren: Begleitdienste – Nachbarschaftskontakte – Sprachkurs – Sprachcafé – Ausflüge – Handarbeitstreff etc..
Sie möchten Flüchtlinge kennenlernen, oder bei gemeinsamen Aktionen mitmachen?
Dann kommen Sie einfach mal beim „Sprachcafé“ (dienstags von 16-17 Uhr im Bürgerhaus Hasselsweiler) vorbei oder Sie melden sich bei Hildegard Storch.
Sie möchten die Flüchtlinge mit Sachspenden unterstützen?
- Haushaltswaren-Lädchen in Rödingen:
Freitags, von 17-18 Uhr (außer in den Schulferien) können Haushaltswaren in Rödingen, Platz 1, abgegeben werden.
Zurzeit benötigen wir besonders: Wolldecken, Gardinen und –stangen, Teppiche. Sie kommen den Flüchtlingen als Erstausstattung zugute.
- Kleidung
Für Kleiderspenden haben wir leider in Titz keine Kapazitäten.
- Kinderkleidung, Spielzeug, Babyausstattung werden bei „Kleine Hände“ (im KUBA, Bahnhofstr.13), entgegengenommen. Öffnungszeiten: jeden 1.+3. Freitag im Monat, jeden 2. Samstag im Monat, jeweils von 10.00 – 12.00 Uhr, Tel. 02461-626514.
- Kindersitze für Fahrten zu Ämtern/Arztbesuchen können bei Bedarf bei Martin Bläsen abgegeben und auch geliehen werden (Tel. 0160-93179980)
- Fahrräder + Zubehör
Wer ein Fahrrad, Kinderfahrrad, Fahrradtaschen oder – körbe, Kindersitze fürs Fahrrad, Bobbycar, Inliner, … zur Verfügung stellen möchte, kann sich bei Dierk Simons (Tel. 02463-1583) oder Martin Bläsen melden.
Kontaktadressen:
Rathaus:
Frau Bölke, Tel. 02463-65921, Mail: und
Herr Schumacher, Tel. 02463-65920,
Ehrenamt:
Frau Storch, Tel. 02463-6687, Mail:
Praktikumsangebote/Arbeitsgelegenheiten
Wenn Sie als Unternehmen Interesse haben ein Praktikum für Flüchtlinge anzubieten, dann können Sie sich gerne an Frau Storch oder Frau Simons wenden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.
Grundsätzlich gilt, dass Asylbewerber gemeinnützig auf dem hiesigen Bauhof arbeiten können, sofern sie dies möchten. Andernfalls steht es ihnen frei, nach einem Aufenthalt von drei Monaten beim Kreis Düren, Ausländeramt, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Weitere Informationen darüber können Sie dort erfragen (Tel. 02421-220).
Leitentscheidung zum Tagebau Garzweiler II
Mehrere hundert Menschen haben sich in der Stadthalle Erkelenz durch Vertreter der Staatskanzlei NRW über den Entwurf für eine Leitentscheidung der Landesregierung zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlenreviers informieren lassen, über die der Tagebau Garzweiler II verkleinert werden soll. Neben der Erkelenzer Ortschaft Holzweiler profitiert die Landgemeinde Titz: Die Menschen des Dackweiler Hofs und der Dackweiler Siedlung werden nicht umsiedeln müssen.
Am 30. September 2015 begann das Beteiligungsverfahren: Unter www.leitentscheidung-braunkohle.nrw sind alle relevanten Unterlagen einsehbar; außerdem können dort bis zum 8. Dezember 2015 online Stellungnahmen abgeben werden.
Neue Windpotentialanalyse für die Gemeinde Titz
In der Gemeinde Titz gibt es insgesamt drei Windkraftkonzentrationszonen (Rödingen-alt, Rödingen-neu, Betgenhausen) mit einer Gesamtfläche von ca. 190 ha, die beiden neueren Zonen stammen aus 2012. Dabei müssen alle Windräder aufgrund eines Ratsbeschlusses einen Mindestabstand von 1.200 Metern zur nächsten Wohnbebauung einhalten. Aufgrund der konzentrierenden Wirkung der drei Zonen können im übrigen Gemeindegebiet nicht gegen den Willen der Gemeinde Titz Windenergieanlagen errichtet werden (also keine „Verspargelung“ mehr eintreten). In der Vergangenheit haben immer wieder potenzielle Investoren von Windenergieanlagen das Interesse geäußert, weitere Windenergieanlagen im Gebiet der Gemeinde Titz aufzustellen, allerdings auf Entfernungen von 800–1.000 Meter zur Wohnbebauung, was die Gemeindeverwaltung mit Hinweis auf den Ratsbeschluss immer abgelehnt hat.
Da praktisch alle umliegenden Kommunen (Linnich, Jülich, Niederzier) derzeit Planungen für Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet betreiben, hat die Verwaltung der Kommunalpolitik vorgeschlagen, eine neue Windpotentialanalyse erstellen zu lassen, um die Rechtssicherheit (insbesondere für die Mindestentfernungen) der bestehenden Konzentrationszonen überprüfen zu lassen, denn seit ihrer Entstehung haben sich viele (vor allem juristische) Rahmenbedingungen verändert. Diese Analyse ist inzwischen erstellt worden und hat erfreulicherweise ergeben, dass die bisherigen drei Konzentrationszonen von ihrer Lage und Ausdehnung her grundsätzlich rechtssicher sind und das bisherige Planungskonzept für die Konzentrationszonen als in sich schlüssig bezeichnet werden kann.
Zusätzlich ergibt sich aus der Analyse eine Möglichkeit, östlich/südöstlich der Ortslage Jackerath (hinter dem neuen Autobahnkreuz Jackerath) eine kleinere Fläche für maximal zwei Windenergieanlagen nutzbar zu machen. Die Fläche könnte aufgrund der Vorbelastungen durch Braunkohletagebau, Infrastrukturtrassen (A44n), günstiger Lage zu den nächst gelegenen Siedlungen (östlich davon, d.h. kein Schattenwurf und geringere Lärmbelastung aufgrund der Windrichtung) sowie günstiger (Wind-)Ertragsprognose in Ergänzung zu den vorhandenen Zonen zur Ausweisung als Konzentrationszone empfohlen werden. Im Landschaftsbild würde die Zone im räumlichen Zusammenhang mit dem Windpark der Stadt Bedburg (Entfernung ca. 500m) gesehen werden können.
Der Rat der Gemeinde Titz hat daher die Verwaltung beauftragt, die Machbarkeit einer solchen kleinen Konzentrationszone in jeder Hinsicht zu überprüfen.
3. Beteiligungsrunde Neuaufstellung des Nahverkehrsplan
Derzeit befindet sich der Nahverkehrsplan des Kreises Düren in der Neuaufstellung. Im Zeitraum vom 13.04.–29.05.2015 erfolgte die 2. Beteiligungsrunde der Kommunen. Das Konzept des Nahverkehrsplanes wurde vom Kreis Düren in der Sitzung des Fachausschusses am 11.05.2015 vorgestellt.
Der Kreis Düren teilt nunmehr mit, dass die 3. Beteiligungsrunde im Rahmen der Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes in der Zeit vom 28.09. – 30.10.2015 stattfindet.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass ein Vertreter des Kreises im Rahmen der dritten Beteiligung den neuen Nahverkehrsplan wiederum vorstellen wird. Der Termin des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt wurde auf den 27.10.2015 festgelegt.
Vorschläge und Anregungen können Sie der Gemeinde Titz, Fachbereich 2.2, Landstraße 4, 52445 Titz, zukommen lassen.
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen
Die ursprünglich in Nordrhein-Westfalen vorgesehene Dichtheitsprüfung an privaten Abwasseranlagen, die sehr umfangreich und auch kostenintensiv ausgestaltet war, wurde Ende 2013 zunächst aufgehoben. Das Land erließ dann gleichwohl die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw NRW, in Kraft seit dem 9. November 2013).
Diese Rechtsverordnung regelt (neben der Überwachung öffentlicher Abwasseranlagen) auch die Überwachung von privaten Abwasseranlagen, die nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage sind. Auch werden in der Verordnung sämtliche Vorgaben für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen geregelt, z.B. welche Prüfmethoden angewendet werden dürfen (grundsätzlich genügt die TV-Untersuchung), den Inhalt der Prüfbescheinigung, welche Sanierungspflichten in Frage kommen, wie Sanierungsfristen ausgestaltet sind, Anforderungen an Sachkundige etc.
Nach der Verordnung müssen Sie, sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, wenn Sie Grundstückseigentümer sind, Ihre privaten Abwasserleitungen, die Schmutzwasser führen (also NICHT private Abwasserleitungen, die nur Niederschlagswasser führen) nach Neubau oder nach wesentlicher Änderung unverzüglich von anerkannten Sachkundigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit geprüft lassen.
Auch bereits bestehende Abwasserleitungen müssen von Ihnen grundsätzlich geprüft werden (§ 61 Wasserhaushaltsgesetz und ständige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW), allerdings entscheiden Sie als Grundstückseigentümer grundsätzlich selbst, wie Sie Ihrer Überwachungspflicht für den ordnungsgemäßen Zustand und die Funktion Ihrer Abwasserleitungen nachkommen.
Ausnahmsweise müssen Sie jedoch auch bei bereits bestehenden Abwasserleitungen prüfen und ggf. sanieren, wenn nach der o.g. Verordnung landesrechtliche Fristen für die erstmalige Prüfung bestehender Abwasserleitungen vorgegeben sind.
Solche landesrechtlichen Prüffristen sind nur noch vorgesehen für private Abwasserleitungen
- wenn sie erstmalig hergestellt (Hausneubau) oder wesentlich verändert werden,
- wenn das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt und
- bei Grundstücken mit industriellem und gewerblichem Abwasser.
Bei Grundstücken, die in einem Wasserschutzgebiet liegen, ist eine Erstprüfung bestehender Abwasserleitungen bis zum 31. Dezember 2015 durchzuführen, wenn die Abwasserleitung die vor dem 1. Januar 1965 (für häusliches Abwasser) bzw. vor dem 1. Januar 1990 (für industrielles oder gewerbliches Abwasser) hergestellt worden ist. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sind bis zum bis zum 31.12.2020 zu prüfen.
Fast die gesamte Ortslage Titz liegt im Bereich des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Titz. Damit würde einen Großteil der Abwasserleitungen eine Prüfpflicht bis Ende 2015 treffen. Da die bestehende Wasserschutzgebietsverordnung Titz aber im Jahre 2017 regulär auslaufen würde, hat die Gemeindeverwaltung im Auftrag des Rates der Gemeinde Titz, aufgrund der besonderen Situation der Gemeinde in Nähe der Tagebaue Hambach und Garzweiler II (Trinkwasserfördertiefe bei ca. 190m), beim Kreis Düren als zuständiger Behörde die vorzeitige Aufhebung des Wasserschutzgebiets beantragt. Der Kreis hat diese Aufhebung in Aussicht gestellt, sie wird bis Jahresende erwartet; verbindliche Prüfpflichten bestehen dann in der Ortslage Titz nicht mehr.
Für alle anderen privaten Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten sind die Prüffristen komplett entfallen.
Zwar könnte die Gemeinde Titz freiwillig Prüffristen per Satzung festlegen, hiervon wurde jedoch derzeit ausdrücklich abgesehen. Allerdings kann die Gemeinde zukünftig, wenn öffentliche Kanäle saniert werden müssen, durch Satzung eine Frist für die gleichzeitige Zustands- und Funktionsüberprüfung bei privaten Abwasserleitungen festlegen zu können.
Die Gemeinde Titz hat wegen der Dichtheitsprüfung auch ihre Entwässerungssatzung an die Muster-Abwasserbeseitigungssatzung des Städte- und Gemeindebundes angepasst, sich dabei aber auf das notwendige Minimum beschränkt, nämlich lediglich die Vorlagepflicht für die Prüfbescheinigung bei Ersterrichtung und wesentlichen Änderung von privaten Abwasserleitungen und bei solchen Grundstücken, bei denen landesrechtliche Prüfpflichten festgelegt sind.
Weitere Informationen finden Sie
Bürgerbus in der Gemeinde Titz
Das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs ist zwischen den Ortschaften der Gemeinde Titz teilweise verbesserungsfähig. Derzeit sind leider einige öffentliche Linienverbindungen aus Wirtschaftlichkeitsgründen durch den Kreis Düren als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs nicht so ausgestaltet, dass diese für eine ausreichende Verbindung zwischen einzelnen Ortschaften und dem gemeindlichen Versorgungszentrum oder dem Rathaus, Ärzten, etc., sorgen. Einige ländliche Gemeinden des Landes lösen dieses Problem durch einen ehrenamtlich betriebenen Bürgerbus. Der Rat der Gemeinde Titz hat daher die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Bürgerbus-Konzept für das Gemeindegebiet zu erarbeiten.
Bei einem Bürgerbus handelt es sich um einen Kleinbus (acht Fahrgastplätze), dessen Betrieb von einem zu diesem Zweck gegründeten Verein mit ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern organisiert wird. Ein solcher Bürgerbus stellt ein reguläres öffentliches Verkehrsmittel dar, für das bei Benutzung Beförderungsentgelte erhoben werden. Er verkehrt auf zuvor geplanten festen Linien, von denen er aufgrund gesetzlicher Vorschriften auch nicht abweichen darf.
Der nachhaltige Betrieb eines Bürgerbusses hängt von zwei wichtigen Faktoren ab:
- Es muss ein entsprechender Bedarf an Fahrtmöglichkeiten über den bestehenden ÖPNV hinaus gegeben sein, damit der Bürgerbus ohne nennenswerte Defizite betrieben werden kann.
- Auch muss seitens der Bürgerschaft die Bereitschaft bestehen, sich für den Bürgerbus ehrenamtlich zu engagieren.
Würden Sie einen Bürgerbus brauchen, um Ihre persönliche Mobilität zu verbessern?
Wenn auch Sie für sich persönlichen Bedarf an der Einrichtung eines Bürgerbusses sehen, so teilen Sie uns dies per E-Mail an mit. Beachten Sie hierbei bitte, dass sich der Bürgerbus nur innerhalb der Gemeindegrenzen bewegen wird, und nur an den eigens hierfür zu planenden Haltestellen halten darf. Das Abholen oder Absetzen an der Haustür ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich! Bitte teilen Sie uns auch eine mögliche Strecke (innerhalb der Gemeinde Titz) mit, auf der Sie einen Bürgerbus wünschen; ebenso eine evtl. Anzahl der Benutzungen pro Woche und wünschenswerte Tageszeiten. Auch wäre schön, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) mitteilen; diese Informationen sind allerdings freiwillig.
Es werden ehrenamtliche Fahrer benötigt!
Wie bereits beschrieben, handelt es sich bei einem Bürgerbus um einen ehrenamtlich betriebenen Kleinbus. Für den Fall, dass dieser in Betrieb genommen wird, ergibt sich eine Beförderungspflicht. Das heißt, dass der Bürgerbus unter allen Umständen zu den angekündigten Zeiten fahren muss, wenn eine oder mehrere Buslinien hierfür konzessioniert werden. Für den Bereich der Gemeinde Titz kann davon ausgegangen werden, dass sich einige Bürgerinnen und Bürger verbindlich zur Übernahme des Fahrdienstes bereit erklären müssen, damit ein ordnungsgemäßer Betrieb überhaupt möglich ist. Voraussetzung für das Fahren eines Bürgerbusses ist u.a., dass die Fahrerinnen und Fahrer mindestens 21 Jahre alt sind, den Klasse B/3 Führerschein besitzen und über mindestens zwei Jahre Fahrpraxis verfügen.
Der Betrieb des Bürgerbusses muss organisiert und koordiniert werden!
Neben den Fahrern werden weitere ehrenamtliche Kräfte benötigt. Der zu gründende Verein zum Betrieb des Bürgerbusses muss entsprechend organisiert sein. Es wird Personal für die Geschäftsführung und die Vorstandsarbeit erforderlich. Darüber hinaus werden ehrenamtliche Kräfte vonnöten sein, die die Planung der Fahrerdienste übernehmen und bei etwaigen Ausfällen entsprechende Ersatzfahrer generieren. Auch andere Aufgaben, wie etwa die Fahrzeugpflege o. ä. müssen bewältigt werden, so dass sich ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten für freiwillige Helfer bietet.
Welche Rolle spielt die Gemeinde Titz?
Gerade in der Anfangszeit bzw. in der Gründungsphase eines möglichen Bürgerbus-Vereines ist eines der wichtigsten Kriterien, dass Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird, um mögliche Mobilitätsdefizite und –probleme zu identifizieren und interessierte Bürger zur Mitarbeit zu gewinnen. Weiterhin muss die Gemeinde sich verpflichten, ein evtl. entstehendes Defizit eines Bürgerbus Vereines zu übernehmen. Sofern ein Verein gegründet wird, ist eine weitere Aufgabe der Gemeinde die Beantragung der jährlichen Organisationspauschale von derzeit 5.000 Euro für die Aufwendungen des Vereines.
Um die Bereitschaft zur Übernahme des Fahrdienstes bzw. eines Ehrenamtes zum Betrieb des Bürgerbusses zu erklären, senden Sie bitte ebenfalls eine E-Mail an
.
Da der Betrieb eines Bürgerbusses bereits vielerorts zur nachhaltigen Lösung von Mobilitätsproblemen beigetragen hat, wurde auf Landesebene der Verein Pro Bürgerbus NRW e.V. ins Leben gerufen, der neben einer breiten Hilfestellung für Kommunen auch viele nützliche Informationen zu dieser Thematik bereithält. Besuchen Sie bei Interesse doch einmal den Internetauftritt dieses Vereins unter www.pro-buergerbus-nrw.de.
Breitbandsituation in der Gemeinde Titz
In der letzten Sitzung des Gemeinderates am 10.09.2015 wurde beschlossen, zukünftig bei sämtlichen Baumaßnahmen der Gemeinde sowie des gemeindeeigenen Wasserwerkes Leerrohre mitzuverlegen. Hierdurch erlangt die Gemeinde die Möglichkeit, das gemeindliche Leerrohrnetz sukzessiv zu erweitern und so über das gesamte Gemeindegebiet auszubreiten. Mittelfristig wird so auch der südliche Bereich des Gemeindegebietes über eine Leerrohranbindung „erschlossen“ werden. Hier ist vom Wasserwerk der Gemeinde Titz die Verlegung einer Leitungstrasse von Ameln in Richtung Rödingen für das Jahr 2018 geplant.
Die bloße Verlegung eines Leerrohres wird die gewünschte Steigerung der Datengeschwindigkeit nicht alleine bewerkstelligen können. Dennoch erleichtert dies die Suche nach einem Telekommunikationsunternehmen, da sich die jeweiligen Investitionskosten und somit die Wirtschaftlichkeit eine Maßnahme für das Unternehmen einfacher darstellen lässt. So konnten bereits im Jahre 2011/2012 durch Mittel des Konjunkturpaktes II sowie einer Kofinanzierung des Kreises Düren die Ortschaften Hasselsweiler, Müntz, Hompesch und Gevelsdorf mit einem Leerrohr „erschlossen“ werden. Mittels einer Initiative aus der Ortschaft Ralshoven konnte ein weiteres Leerrohr zwischen Gevelsdorf und Ralshoven verlegt werden, welches, wie die zuvor genannten Leerrohre auch, seinerzeit von der Firma SOCO Network Solution mit einer Glasfaserleitung bestückt wurde.
Unberücksichtigt von den vorgenannten Maßnahmen strebt die Gemeinde Titz in diesem Jahr ein Markterkundungsverfahren an, um so die Planungsabsichten der Telekommunikationsunternehmen für das Gemeindegebiet Titz zu erfragen.
Neuer Bauhof- und Feuerwehrstandort
Im Jahre 2014 wurde durch die Gemeinde eine Machbarkeitsstudie mit dem Ziel in Auftrag gegeben, die Möglichkeiten eines zentralisierten Standortes für eine Feuerwache des Ersten Zuges (Löschgruppen Titz, Jackerath und Opherten) sowie den Baubetriebshof der Gemeinde am Ortsausgang Titz in Richtung Jackerath auf seine grundsätzliche Machbarkeit sowie auf den wirtschaftlichen Nutzen hin zu untersuchen, gegebenenfalls ergänzt um die Einbeziehung einer Nachbarfläche als angebundenes kleines Gewerbegebiet.
Entwicklung eines gemeinsamen Bauhof- und Feuerwehrstandortes am ehemaligen Bahndamm in Titz
Zur Plausibilisierung der Machbarkeitsstudie und Erarbeitung einer tragfähigen und belastbaren Entscheidungsgrundlage für einen möglichen Beschluss des Gemeinderates zu einem solch komplexen Vorhaben wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Verwaltung, der Wehrleitung und der Politik, gegründet. Nach verschiedenen Treffen der Arbeitsgruppe konnte dem Gemeinderat folgendes Arbeitsergebnis und weiteres Vorgehen unterbreitet werden:
Nach Besichtigung der einzelnen Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde ergibt sich, dass die baulichen Zustände bzw. Standortvoraussetzungen insbesondere im Zug 1 (Titz, Jackerath und Opherten) einen dringenden Handlungsbedarf erzeugen. Während sich nämlich die zur Leistungserbringung notwendigen Feuerwehrgerätehäuser in den Zügen 2 (Hasselsweiler, Müntz und Gevelsdorf) und 3 (Rödingen und Ameln) mit wenigen Ausnahmen in einem weitestgehend ordentlichen Zustand ohne wesentlichen Sanierungsstau befinden, sind die Voraussetzungen des Löschzugs 1, der von allen Löschzügen für die größte einwohnerbezogene Abdeckung innerhalb des Gemeindegebiets verantwortlich zeichnet, deutlich schlechter.
Bei der Betrachtung der einzelnen Standorte wurden auch gemeinsam mit der Feuerwehr Kriterien festgelegt, wie lange ein Standort noch aufrechterhalten werden kann; diese wären im Einzelnen:
- Die notwendige „Soll-Stärke“ an Einsatzkräften muss erreicht werden.
- Die Gerätehäuser müssen den erforderlichen Platz für notwendige Fahrzeugbeschaffungen bieten.
- Die Feuerwehrunfallkasse bestätigt den Bestandsschutz angesichts des jeweiligen Gebäudezustands.
Mit einem Neubau an zentraler Stelle kann aber zudem auch parallel die derzeit sehr ungünstige Standortsituation des gemeindlichen Bauhofs beseitigt werden, die sich als nicht minder relevant zu den feuerwehrtechnischen Belangen darstellt.
Der Bauhof der Gemeinde ist derzeit auf zwei räumlich weit getrennten Standorten untergebracht, nämlich neben dem Rathaus in der Ortslage Titz und im Ortsteil Rödingen am Sportplatz. Der Standort in Titz ist beengt und konnte daher in der Vergangenheit die Geräte und das Material des Bauhofes nur teilweise aufnehmen, gleiches gilt jedoch auch für den Standort Rödingen, der nur bedingt für das Abstellen von Fahrzeugen und Gerät geeignet ist. Beide Standorte sind somit sanierungsbedürftig bzw. müssten an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Die beiden weit auseinanderliegenden Bauhöfe beinhalten auch ein logistisches Problemen mit erheblichen Fahr- und Rüstzeiten.
Ein zentraler Standort böte für den Bauhof hingegen entfallende Fahr- und Rüstzeiten, ein technisch einwandfreies Gebäude mit den entsprechenden Nebenanlagen (Hallen, Schüttgutbereiche, Lagerfläche etc.) und damit eine angemessene und zuverlässige Unterbringung von Mensch und Gerät sowie weitere Synergieeffekte (z.B. bei Räumlichkeiten für Schulungen der Bauhofmitarbeiter und Feuerwehrleute).
Schließlich bietet ein unmittelbar westlich neben dem angedachten Standortgrundstück liegendes Ackergrundstück die Möglichkeit, ein kleines Gewerbegebiet durch die Gemeinde zu entwickeln. Ein solches Gebiet, bei dem Kleingewerbetreibenden Flächen um ca. 600 qm angeboten werden könnten, wird immer wieder angefragt, findet sich derzeit jedoch nicht im Bestand der Gemeinde. Ein solches Kleingewerbegebiet würde bei gleichzeitiger Realisierung einem Neubau eines Feuerwehrstandorts/Baubetriebshof weitere Synergieeffekte im Bereich der Erschließung bieten können.
Anlässlich der seinerzeitigen Überlegungen zum behindertengerechten Umbau des Rathauses hatte die Verwaltung im Jahre 2009 die Rand- und Rahmenbedingungen eines Architektenwettbewerbs bereits einmal in den Blick genommen. Aufgrund nicht vergleichbarer Baukosten des jetzigen Projekts hält die eingesetzte Arbeitsgruppe einen solchen Architektenwettbewerb für das kombinierte Vorhaben durchaus für möglich und zielführend.
Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung am 10. September 2015 einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen,
- einen Neubau eines gemeinsamen Bauhof- und Feuerwehrstandortes näher zu prüfen,
- die eventuelle Durchführung der Maßnahme im Rahmen eines Architektenwettbewerbs zu prüfen, hierzu
2.1 die Bedingungen eines entsprechenden Wettbewerbs darzustellen und
2.2 einen damit verbundenen Zeitplan zu konkretisieren sowie
- sich anschließende nächste Arbeitsschritte (Grunderwerb, Bauleitplanung, Finanzierung) darzustellen.
Die Verwaltung wird über die weiteren Entwicklungen informieren.
Information der RWE über den Neubau der Landstraße L277/L19n
Die L 277/L 19 wird auf 4 Kilometern aus dem Abbaufeld Garzweiler herausverlegt
Die Vorbereitungen für den Neubau der Landstraße (L 19n) zwischen Jackerath und Holzweiler sind nahezu abgeschlossen. Die Straße soll die heutige Verbindung ab ca. 2018 wegen des fortschreitenden Tagebaus ersetzen.
Jetzt wird zunächst mit dem Bau der parallel zur L 19n geführten Wirtschaftswege begonnen, damit der landwirtschaftliche Verkehr während des Baus so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
Ab etwa Mitte Oktober wird mit der neuen Landesstraße selbst begonnen.
Die 3,8 Kilometer lange Strecke beginnt in Jackerath an der Kreuzung der Landesstraße 277 (Kirchherten-Erkelenz) mit der Anschlussstelle der A 61 Richtung Koblenz. Sie verläuft dann in südwestlicher Richtung bis zu einem Hauptwirtschaftsweg, der Titz mit Holzweiler verbindet.
Dort wird ein Kreisverkehr errichtet, von dem die Strecke rechtwinklig auf der Trasse des Hauptwirtschaftsweges durch den RWE-Windpark Titz führt und an die vorhandene L 19 südlich von Holzweiler anschließt. Die Straße wird als Ersatzverbindung für die tagebaubedingte Unterbrechung der L 277/L 19 zwischen Jackerath und Holzweiler dienen.
Ebenfalls ab September beginnen die Arbeiten für den Bau der südlichen Tagebaurandleitung mit einem Durchmesser von 1,20 Metern. Sie verläuft zwischen dem Bandsammelpunkt des Tagebaus Garzweiler und der Ortschaft Holzweiler. Sie ist Teil des Entwässerungssystems für den Tagebau Garzweiler. Es transportiert abgepumptes Grundwasser aus dem Tagebau in Richtung Öko-Wasserwerke Wanlo und Jüchen, wo es zur Wiederversickerung im Naturpark Schwalm-Nette und im Südraum von Mönchengladbach aufbereitet wird.
Im ersten Bauabschnitt wird in diesem Jahr eine Rohrleitungstrasse von rund 1,5 Kilometern westlich des ehemaligen Bahndammes bei Jackerath erstellt. Die weiteren rund 5,5 Kilometer der geplanten Rohrleitung werden voraussichtlich 2016 gebaut. Auch diese Baumaßnahme ist dem Fortschritt des Tagebaus Garzweiler in westliche Richtung geschuldet.
Situation der Asylbewerber und Flüchtlinge in der Gemeinde
Mitte September war die Gemeinde Titz für die Unterstützung von rund 100 Asylsuchenden und Flüchtlinge zuständig. Hiervon handelt es sich bei 13 Asylsuchenden um Ausreisepflichtige, deren Asylantrag abgelehnt wurde; der Aufenthalt dieser Personen wird jedoch vom Kreis geduldet, da (teilweise) Abschiebungshinderungsgründe (z.B. Krankheit, Familienverhältnisse, ungewisse Situation im Herkunftsland) vorliegen. Für diese Menschen erhält die Gemeinde Titz keine finanzielle Erstattung vom Land.
Ansonsten werden die Landeszuweisungen, die jeder Gemeinde für die Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zustehen, seit jeher anhand der Anzahl der Asylsuchenden auf der Basis des Vorjahresstands berechnet. Anfang 2014 waren für die Gemeinde lediglich 18 Asylsuchende im Verfahren; somit ist diese geringe Zahl Berechnungsbasis für die nunmehr in 2015 gewährte Pauschalerstattung des Landes.
Die Bezirksregierung hat die Kommunen darauf hingewiesen, dass aufgrund der außergewöhnlich hohen Zahlen an Flüchtlingen nach NRW mit einer sich weiter erhöhenden Zahl an Zuweisungen an Kommunen zu rechnen ist, für die entsprechend Vorsorge getroffen werden muss. Für die Erstzuweisungen an die Kommunen gibt es zurzeit – soweit möglich – eine Vorlaufzeit von drei Werktagen. Darüber hinaus ersuchen die Bezirksregierungen die Kommunen, äußerst kurzfristig Notunterkünfte zur Verfügung zu stellen.
Die Gemeinde strebt zunächst an, die Asylbewerber und Flüchtlinge dezentral im gesamten Gemeindegebiet unterzubringen und kleine Einheiten zu schaffen, um dem Bau von Asylunterkünften möglichst entgegenzuwirken, was für die Zukunft jedoch nicht ausgeschlossen werden kann. Hierbei setzt die Gemeinde auf verschiedene eigene Liegenschaften in den Ortsteilen Titz, Hasselsweiler, Spiel und Gevelsdorf, aber vor allem auch auf die Anmietung von Wohnungen und Häusern. Die Mietverträge werden hierbei zwischen der Gemeinde Titz und dem Vermieter geschlossen.
Vermieter, die freien Wohnraum zur Verfügung haben, werden gebeten, sich mit Frau von Ameln, Tel.: 02463/65926 oder Email unter in Verbindung zu setzen.
Die Verwaltung beabsichtigt derzeit nicht, für die originäre Nutzung der Daseinsvorsorge nicht mehr benötigte Liegenschaften/Gebäude (ohne bisher bereits feststehende Folgenutzung) für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlinge zu nutzen. Bei einer weiteren Verschärfung der Situation kann jedoch nicht kategorisch ausgeschlossen werden, dass das Land die Gemeinde verpflichten wird, solche Liegenschaften (nicht genutzte Sportplätze und/oder vorübergehend leerstehende ehemalige Schulgebäude) für Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund der zuvor beschriebenen extremen Zuweisungssituation sind die im Rathaus zur Betreuung der Asylbewerber und Flüchtlinge eingesetzten Bediensteten kaum noch in der Lage, das übliche Aufgabenspektrum (sonstige soziale Angelegenheiten (Grundsicherung, Wohngeld, etc.), Aufgaben im Bereich der Schul- und der Kindertagesstättenverwaltung) in gewohnter Qualität zu bewältigen. Dazu zählt auch die Bearbeitung von Rentenangelegenheiten, welche bislang durch die Gemeindeverwaltung als rein freiwillige Aufgabe im Rathaus wahrgenommen wurde. Derzeit werden alle nachgefragten Beratungsleistungen zu Rentenangelegenheiten deshalb zur Deutschen Rentenversicherung nach Mönchengladbach verwiesen.
Die in der Vergangenheit möglichen und vergleichsweise kurzen Bearbeitungs- und Reaktionszeiten für Anträge nach dem SGB XII, Wohngeld sowie Bildungs- und Teilhabepaket haben sich durch die Bearbeitung der hohen Fallzahlen im Bereich der Asylbewerber und Flüchtlinge erhöht. Unabhängig davon müssen auch die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes, zum Beispiel für Transportarbeiten, in die Organisation von Unterbringungsfragen eingebunden werden, was zu Lasten der üblichen Tätigkeiten, z.B. der Grünflächenpflege, geht.
Wahrzeichen von Titz soll erhalten bleiben
Die Düppelsmühle, das Wahrzeichen von Titz, wurde im vergangenen Jahr Opfer des schweren Pfingstunwetters „Ela“. Jetzt gibt es neue Hoffnung für die über 300 Jahr alte Bockmühle, die ganz typisch war für das Jülicher Land. „Im Rahmen des Denkmalschutzprogrammes der Bundesregierung zur Substanzerhaltung von national bedeutsamen Kulturdenkmälern wird der Erhalt der Mühle gefördert“, freute sich Thomas Rachel, Bundestagsabgeordneter des Kreises Düren, bei einem Vorort-Termin mit Bürgermeister Jürgen Frantzen. „Die Düppelsmühle erhält rund 130.000 Euro an Bundesmitteln zur Restaurierung“, erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär der Bundesregierung, Thomas Rachel MdB, die gute Nachricht für das Titzer Wahrzeichen.
„Ohne die Unterstützung des Bundes hätten wir ein Problem“, erklärte Bürgermeister Jürgen Frantzen und dankte Rachel für die Unterstützung bei der Antragsstellung. „Ich sehe nun eine gute Grundlage für den Eigentümer und unsere Landgemeinde, die konkreten Planungen für die Restaurierung der Mühle in Angriff zu nehmen.“ Weitere 80.000 Euro Förderung gibt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Damit ist ein wesentlicher Teil der mit rund 275.000 Euro veranschlagten Restaurierung bereits zugesagt. Weitere Förderanträge werden derzeit durch das Land NRW geprüft.
Bürgerbus in der Gemeinde Titz
Das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs ist zwischen den Ortschaften der Gemeinde Titz teilweise verbesserungsfähig. Derzeit sind leider einige öffentliche Linienverbindungen aus Wirtschaftlichkeitsgründen durch den Kreis Düren als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs nicht so ausgestaltet, dass diese für eine ausreichende Verbindung zwischen einzelnen Ortschaften und dem gemeindlichen Versorgungszentrum oder dem Rathaus, Ärzten, etc., sorgen. Einige ländliche Gemeinden des Landes lösen dieses Problem durch einen ehrenamtlich betriebenen Bürgerbus. Der Rat der Gemeinde Titz hat daher die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Bürgerbus-Konzept für das Gemeindegebiet zu erarbeiten.
Bei einem Bürgerbus handelt es sich um einen Kleinbus (acht Fahrgastplätze), dessen Betrieb von einem zu diesem Zweck gegründeten Verein mit ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern organisiert wird. Ein solcher Bürgerbus stellt ein reguläres öffentliches Verkehrsmittel dar, für das bei Benutzung Beförderungsentgelte erhoben werden. Er verkehrt auf zuvor geplanten festen Linien, von denen er aufgrund gesetzlicher Vorschriften auch nicht abweichen darf.
Der nachhaltige Betrieb eines Bürgerbusses hängt von zwei wichtigen Faktoren ab:
- Es muss ein entsprechender Bedarf an Fahrtmöglichkeiten über den bestehenden ÖPNV hinaus gegeben sein, damit der Bürgerbus ohne nennenswerte Defizite betrieben werden kann.
- Auch muss seitens der Bürgerschaft die Bereitschaft bestehen, sich für den Bürgerbus ehrenamtlich zu engagieren.
Würden Sie einen Bürgerbus brauchen, um Ihre persönliche Mobilität zu verbessern?
Wenn auch Sie für sich persönlichen Bedarf an der Einrichtung eines Bürgerbusses sehen, so teilen Sie uns dies per E-Mail an mit. Beachten Sie hierbei bitte, dass sich der Bürgerbus nur innerhalb der Gemeindegrenzen bewegen wird, und nur an den eigens hierfür zu planenden Haltestellen halten darf. Das Abholen oder Absetzen an der Haustür ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich! Bitte teilen Sie uns auch eine mögliche Strecke (innerhalb der Gemeinde Titz) mit, auf der Sie einen Bürgerbus wünschen; ebenso eine evtl. Anzahl der Benutzungen pro Woche und wünschenswerte Tageszeiten. Auch wäre schön, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) mitteilen; diese Informationen sind allerdings freiwillig.
Es werden ehrenamtliche Fahrer benötigt!
Wie bereits beschrieben, handelt es sich bei einem Bürgerbus um einen ehrenamtlich betriebenen Kleinbus. Für den Fall, dass dieser in Betrieb genommen wird, ergibt sich eine Beförderungspflicht. Das heißt, dass der Bürgerbus unter allen Umständen zu den angekündigten Zeiten fahren muss, wenn eine oder mehrere Buslinien hierfür konzessioniert werden. Für den Bereich der Gemeinde Titz kann davon ausgegangen werden, dass sich einige Bürgerinnen und Bürger verbindlich zur Übernahme des Fahrdienstes bereit erklären müssen, damit ein ordnungsgemäßer Betrieb überhaupt möglich ist. Voraussetzung für das Fahren eines Bürgerbusses ist u.a., dass die Fahrerinnen und Fahrer mindestens 21 Jahre alt sind, den Klasse B/3 Führerschein besitzen und über mindestens zwei Jahre Fahrpraxis verfügen.
Der Betrieb des Bürgerbusses muss organisiert und koordiniert werden!
Neben den Fahrern werden weitere ehrenamtliche Kräfte benötigt. Der zu gründende Verein zum Betrieb des Bürgerbusses muss entsprechend organisiert sein. Es wird Personal für die Geschäftsführung und die Vorstandsarbeit erforderlich. Darüber hinaus werden ehrenamtliche Kräfte vonnöten sein, die die Planung der Fahrerdienste übernehmen und bei etwaigen Ausfällen entsprechende Ersatzfahrer generieren. Auch andere Aufgaben, wie etwa die Fahrzeugpflege o.ä. müssen bewältigt werden, so dass sich ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten für freiwillige Helfer bietet.
Welche Rolle spielt die Gemeinde Titz?
Gerade in der Anfangszeit bzw. in der Gründungsphase eines möglichen Bürgerbus-Vereines ist eines der wichtigsten Kriterien, dass Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird, um mögliche Mobilitätsdefizite und –probleme zu identifizieren und interessierte Bürger zur Mitarbeit zu gewinnen. Weiterhin muss die Gemeinde sich verpflichten, ein evtl. entstehendes Defizit eines Bürgerbus Vereines zu übernehmen. Sofern ein Verein gegründet wird, ist eine weitere Aufgabe der Gemeinde die Beantragung der jährlichen Organisationspauschale von derzeit 5.000 Euro für die Aufwendungen des Vereines.
Um die Bereitschaft zur Übernahme des Fahrdienstes bzw. eines Ehrenamtes zum Betrieb des Bürgerbusses zu erklären, senden Sie bitte ebenfalls eine E-Mail an
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Da der Betrieb eines Bürgerbusses bereits vielerorts zur nachhaltigen Lösung von Mobilitätsproblemen beigetragen hat, wurde auf Landesebene der Verein Pro Bürgerbus NRW e.V. ins Leben gerufen, der neben einer breiten Hilfestellung für Kommunen auch viele nützliche Informationen zu dieser Thematik bereithält. Besuchen Sie bei Interesse doch einmal den Internetauftritt dieses Vereins unter www.pro-buergerbus-nrw.de.
Wasserwerk wieder in Betrieb
Das Wasserwerk der Gemeinde Titz wurde nach einer nun zehn Monaten andauernden vollständigen Sanierung am 15.07.2015 wieder in Betrieb genommen. Die Ortsteile Titz, Ameln, Kalrath, Spiel, Sevenich, die Anwohner der Wiesenstraße und Poststraße 1-15 und 2-36 in Hasselsweiler sowie die Gehöfte Meerhöfe, Gut Betgenhausen und Gut Isenkroidt werden nunmehr wieder durch das gemeindeeigene Wasserwerk versorgt. Die Druckschwankungen der letzten Wochen gehören somit der Vergangenheit an.
Im Folgenden geben wir die aktuellen Trinkwasseruntersuchungsergebnisse Ihres Trinkwassers bekannt. Diese Ergebnisse sind hier auch digital verfügbar.