In den Sommermonaten finden in vielen Ortschaften private Feierlichkeiten statt, wo auch in den Abendstunden Feuerwerke abgefeuert werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Feuerwerke, auch bei privaten Feierlichkeiten, grundsätzlich genehmigungspflichtig sind und nur genehmigt werden können, wenn sie mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden. Nicht angemeldete Feuerwerke können auch im nachhinein mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ein formloser Antrag mit Name, Anschrift, Ort und Anlass der Feierlichkeit reichen aus. Der Antrag ist beim Ordnungsamt der Gemeinde Titz, Landstraße 4, 52445 Titz, einzureichen.