Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde und besteht aus 26 Mitgliedern und dem Bürgermeister, der den Vorsitz hat. Er hat im Gemeinderat das gleiche Stimmrecht wie ein Ratsmitglied.
Die Wahl der Mitglieder findet alle fünf Jahre statt.
Der Charakter des Rates wird durch Verfassung und Gesetz, vor allem die Gemeindeordnung NRW, festgelegt. Der Gemeinderat beschließt über die Angelegenheiten der Gemeinde, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen oder die er sich vorbehält, soweit nicht in der Gemeindeordnung NRW (GO) etwas anderes bestimmt ist (§ 41 GO). So gehören z.B. die Wahlen der Mitglieder der Fachausschüsse und des Kämmers sowie die Beschlüsse über die Hauptsatzung, die Haushaltssatzung und des übrigen Ortsrechts in die originäre Zuständigkeit des Gemeinderates.
An den öffentlichen Sitzungen des Rates können Sie als Zuhörer/-in teilnehmen. Bei dieser Gelegenheit können Sie im Rahmen einer Einwohnerfragestunde zu Beginn einer jeden Sitzung Fragen an den Bürgermeister stellen.