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Landgemeinde Titz

Öffentliche Bekanntmachungen

Gemäß § 16 Abs. 1 der Hauptsatzung der Landgemeinde Titz werden öffentliche Bekanntmachungen durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Landgemeinde am Rathaus in Titz für die Dauer von mindestens einer Woche vollzogen, wobei gleichzeitig durch das Internet hierauf hinzuweisen ist.

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